Bebauungsplan „Kapellengrün III“ – Bad Bellingen
Mit „Kapellengrün III“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebs geschaffen. Eine brachliegende Fläche wird aktiviert und der bestehende Gewerbeschwerpunkt unter Berücksichtigung von Erschließung, Immissionsschutz und vorhandenen Standortrestriktionen maßvoll arrondiert.

Der Bebauungsplan „Kapellengrün III“ schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung eines im Gewerbegebiet Kapellengrün ansässigen Unternehmens. Vorgesehen ist der Neubau von Gewerbehallen auf einer bislang brachliegenden Fläche am westlichen Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Der Standort ermöglicht aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum bestehenden Betrieb die Sicherung funktionaler Betriebsabläufe und stärkt gleichzeitig den Gewerbestandort Bad Bellingen.
Das rund 1,46 Hektar große Plangebiet liegt zwischen der Rheinauenstraße und der Autobahn A5. Besondere Anforderungen ergaben sich aus der früheren Nutzung als Kiesgrube und Auffüllfläche, der Nachbarschaft zur Autobahn sowie den bestehenden Lärmschutzanlagen. Diese Rahmenbedingungen wurden ebenso in die Planung integriert wie Waldabstände, Erschließung und Immissionsschutz. Durch die Aktivierung der bislang ungenutzten Fläche wird der bestehende Gewerbeschwerpunkt nach Westen sinnvoll abgerundet, ohne einen neuen, räumlich getrennten Gewerbestandort zu entwickeln.
